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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: derjenige, an den eine Forderung abgetreten wird.

    Vgl. auch Forderungsabtretung.

    2. Versicherungswesen: Versicherungsgesellschaft, die Rückversicherungsschutz gewährt. Dies kann ein Rückversicherer sein, aber auch ein weiterer Rückversicherer, der dann Retrozessionär genannt wird.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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