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Zinszahlungsdarlehen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bei einem Zinszahlungsdarlehen werden während der Darlehenslaufzeit nur Sollzinsen an den Darlehensgeber gezahlt, das Darlehen bleibt tilgungsfrei. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe. Während der Laufzeit des Darlehensvertrages werden anstelle der Tilgung Leistungen auf eine Renten-/ Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag bzw. Investmentsparvertrag erbracht. Diese Werte werden dem Kreditinstitut zum Zwecke der Darlehenstilgung abgetreten. Möglich ist natürlich auch, den Bausparvertrag mit einer Einmalzahlung aufzufüllen. Die Besicherung des Darlehens erfolgt i.d.R. durch Grundschulden in Höhe des Darlehensbetrages mit Übernahme der persönlichen Haftung. Im Einzelfall kann die Grundschuld in Höhe der bereits vorhandenen Tilgungsersatzmittel reduziert werden.
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