Direkt zum Inhalt

Zollerlass

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Entscheidung auf die Erhebung der Gesamtheit oder eines Teils einer Ein- oder Ausfuhrzollschuld zu verzichten. Die Fallgruppen ergeben sich aus den Art. 236–239 ZK. Bereits entrichtete Abgaben können erstattet werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com