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Zollfaktura

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine Zollfaktura ist eine Rechnung, die mit einem Ursprungsvermerk versehen ist. Es wird also ersichtlich, aus welchem Land die Ware kommt. Sie dient als Grundlage für die Verzollung einer Ware im Empfängerland, also den ausländischen Zollbehörden. Die zollrechtlichen Vorschriften bestimmter Länder erfordern die Ausstellung derartiger Rechnungen. – Customs Invoice; für eine ausländische Zollbehörde von einem Lieferanten auf meist vorgeschriebenem Formblatt ausgefertigte Handelsrechnung mit Ursprungsvermerk, die der Verzollung im Käuferland zugrunde gelegt wird. Zollfakturen dienen der korrekten Verzollung und enthalten im Wesentlichen die Bestandteile der Handelsrechnung. Zollfakturen werden v.a. für Exporte in die USA benötigt.

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