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Zollhoheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Recht des Bundes bzw. der EU zu Zollgesetzgebung, Zollverwaltung und Zollrechtsprechung. Die Zollhoheit erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet des Bundes, nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen auch auf fremdes Staatsgebiet insbesondere für vorgeschobene deutsche Zollstellen einschließlich ihrer Verbindungswege zum Zollgebiet.

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