Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zollhoheit vom 24.11.2009 - 13:30
- Revision von Zollhoheit vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Zollhoheit vom 01.08.2016 - 11:30
- Revision von Zollhoheit vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Zollhoheit vom 01.10.2014 - 16:04
- Revision von Zollhoheit vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Zollhoheit vom 09.08.2010 - 09:35
- Revision von Zollhoheit vom 10.05.2010 - 16:24
- Revision von Zollhoheit vom 24.11.2009 - 13:30
- Revision von Zollhoheit vom 08.07.2009 - 11:29
Zollhoheit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht des Bundes bzw. der EU zu Zollgesetzgebung, Zollverwaltung und Zollrechtsprechung. Die Zollhoheit erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet des Bundes, nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen auch auf fremdes Staatsgebiet insbesondere für vorgeschobene deutsche Zollstellen einschließlich ihrer Verbindungswege zum Zollgebiet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon