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Zollkriminalamt (ZKA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Mittelbehörde der Bundeszollverwaltung im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen mit Sitz in Köln. Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes und eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.

    2. Aufgaben: u.a. Unterstützung und Beaufsichtigung der untergeordneten Zollfahndungsämter bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und der AO; Sammlung von Informationen für den Zollfahndungsdienst; Mitwirkung bei der Überwachung des Wirtschaftsverkehrs und der Bekämpfung illegalen Technologietransfers; fachliche Fortbildung der Zollfahndungsbeamten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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