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Zollkriminalamt (ZKA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bis 31.12.2015 Mittelbehörde der Bundeszollverwaltung im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) mit Sitz in Köln und ca. 970 Beschäftigten. Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes und eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung. Seit 1.1.2016 als Fachdirektion Teil der neu gegründeten Generalzolldirektion (als Bundesoberbehörde; GZD Direktion VIII, Abk. DVIII). Das ZKA tritt weiterhin unter seinem bisherigen Namen nach außen auf.).

    2. Aufgaben: u. a. Unterstützung und Beaufsichtigung der untergeordneten Zollfahndungsämter bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach der Abgabenordnung (AO) und anderen Strafgesetzen (AWG, AWV, KWKG, WaffG, etc.); Sammlung von Informationen für den Zollfahndungsdienst; Mitwirkung bei der Überwachung des Wirtschaftsverkehrs und der Bekämpfung illegalen Technologietransfers; Informationsaustausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten; fachliche Fortbildung der Zollfahndungsbeamten.

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