Direkt zum Inhalt

Zollstelle für die Überführung in das Verfahren

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wird im Unionszollrecht wiederholt verwendet insbes. in Art. 221 UZK-IA. Für alle besondere Verfahren gilt als die Zollstelle für die Überführung in das Verfahren diejenige, bei der die Zollanmeldungen angenommen werden können. Zumeist wird in der Bewilligung der Zollverfahren vorab festgelegt, welche Zollstelle oder Zollstellen zur Annahme der Zollanmeldungen und Überführung in das Verfahren ermächtigt sind.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com