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Zuckersteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zuckersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Zuckerherstellung oder -einfuhr; ursprünglich in der Form einer Materialsteuer auf rohe Rüben. Aufkommen 1992: 93,7 Mio. Euro. Sie ist im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zum 1.1.1993 abgeschafft worden.

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