Zitierfähige Version
- Revision von zusammenfassende Meldung vom 15.02.2018 - 14:57
- Revision von zusammenfassende Meldung vom 04.10.2017 - 17:25
- Revision von zusammenfassende Meldung vom 28.02.2013 - 11:56
- Revision von zusammenfassende Meldung vom 17.09.2009 - 13:51
- Revision von Zusammenfassende Meldung vom 23.06.2009 - 16:24
zusammenfassende Meldung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff aus der Umsatzsteuer: eine Meldung, in der ein Unternehmer regelmäßig der Finanzverwaltung Angaben zu machen hat darüber, an welche Unternehmer in anderen Mitgliedsstaaten er in welchem Umfang innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dienstleistungen ausgeführt hat; diese beiden Vorgänge sind dabei in getrennten Summen zu melden, sodass der Unternehmer in seiner Buchführung beide Leistungsarten getrennt zu verbuchen hat, um diese Meldepflicht erfüllen zu können. Diese Zusammenfassende Meldung dient dazu, zu kontrollieren, ob die vom Inland aus an ausländische Kunden erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen von diesen korrekt versteuert worden sind (Erwerbsteuer, Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen).
2. Funktionsweise: Zwischen den Mitgliedsstaaten werden die Daten aus den zusammenfassenden Meldungen automatisch übermittelt und im Land des Kunden in ausgewählten Fällen mit den Angaben des Kunden in dessen Steuererklärung abgeglichen.
3. Rechtsquellen: § 18a UStG.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon