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Zwecksparen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ansammlung von Sparbeträgen mit der Absicht, diese, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht haben, für einen von vornherein festgelegten Zweck zu verwenden, z.B. Bausparen. Das Zwecksparen geschieht aufgrund von Verträgen über die regelmäßige Zahlung bestimmter Raten. Bei den Sparkassen für verschiedene Zwecke möglich und üblich. Bisweilen besteht Steuerbegünstigung für Zwecksparen (steuerbegünstigtes Sparen).

    Auch der Abschluss von Versicherungen (Lebens-, Pensions-, Aussteuer- etc. -Versicherungen) ist als Zwecksparen anzusehen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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