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Revision von Betriebsfinanzamt vom 10.01.2013 - 14:02
Betriebsfinanzamt
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Finanzamt, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen gewerblichen Betrieb die Geschäftsleitung befindet oder bei ausländischen gewerblichen Betrieben eine Betriebsstätte (bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste) unterhalten wird (§ 18 I 2 AO). Das Betriebsfinanzamt ist insbesondere örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen.
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