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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Definition: Was ist "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)"?
Im Rahmen der EG-Agrarpolitik tätig, erteilt Ein- und Ausfuhrlizenzen, sorgt für zivile Notfallreserve.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV); bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Sitz in Bonn. Zum 1.1.1995 errichtet durch das Gesetz vom 2.8.1994 (BGBl I 2018) durch Zusammenlegung der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) und des ehemaligen Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF).

    1. Aufgaben: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist Marktordnungsstelle für die in der EU bestehenden seit 2007 gemeinsamen Organisationen für die Agrarmärkte (Getreide, Reis, Zucker, Trockenfutter, Saatgut, Hopfen, Olivenöl und Tafeloliven, Flachs und Hanf, Obst und Gemüse, verarbeitetes Obst und Gemüse, Bananen, Wein, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Rind-, Schweine- Schaf- und Ziegenfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Geflügelfleisch sowie sonstige Erzeugnisse. Als Marktordnungsstelle ist sie bes. bei der Intervention von Waren, bei der privaten Lagerhaltung und bei Beihilfemaßnahmen tätig. Zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Kassenkredite auf, auch soweit sie für die Durchführung der Maßnahmen selbst nicht zuständig ist. Aufgrund des Ernährungssicherstellungsgesetzes und des Ernährungsvorsorgegesetzes wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der zentralen Planung und Feststellung von Erzeugung, Beständen und Verbrauch tätig. Im Rahmen einer allgemeinen Vorratshaltung sowie der Zivilen Notfallreserve werden Vorräte an Ernährungsgütern und Futtermitteln beschafft, verwaltet und verwertet.

    2. Lizenzen: Als Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen.

    3. Sonstiges: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht Embargomaßnahmen und die Einhaltung von Kontingentregelungen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhebt Beiträge nach dem Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft sowie Abgaben nach dem Holzabsatzfondsgesetz. Darüber hinaus wird der Klärschlamm-Entschädigungsfonds verwaltet. Sie überwacht die Seefischerei außerhalb der Küstengewässer und die Einhaltung der von ihr verwalteten Fischfangquoten; nach § 3 des Seefischereigesetzes erteilt sie Fangerlaubnisse an die deutsche Fischereiflotte. Die Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereedert.

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