Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bundesregierung vom 25.02.2013 - 17:26

Bundesregierung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und den Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und erlassen werden (Art. 62–64 GG). Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der Politik, innerhalb derer jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig unter eigener Verantwortung leitet.

    Die Bundesregierung kann u.a. Gesetzesvorlagen im Bundestag einbringen (Art. 76 I GG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com