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Behinderten-Pauschbetrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Pauschbetrag, den Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent (unter zusätzlichen Bedingungen auch schon ab 25 Prozent) einkommensteuerlich ansetzen können, um die außergewöhnlichen Belastungen aus der Behinderung steuerlich geltend zu machen. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (zwischen 310 und 1.420 Euro); für hilflose Personen beträgt der Behinderten-Pauschbetrag sogar 3.700 Euro. Der Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind kann auf die Eltern des Kindes übertragen werden. Es ist möglich, anstelle des Behinderten-Pauschbetrags die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen zu lassen (§ 33b EStG).
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