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bestehen bleibende Rechte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks oder Schiffes Rechte, die dem des betreibenden Gläubigers vorgehen und bei der Feststellung des geringsten Gebotes zu berücksichtigen sind (§ 52 I ZVG). Diese Rechte ergeben sich im Einzelnen aus der Rangordnung der §§ 10–13 ZVG.

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