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bezogene Teile

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bestandteile, die aus mehreren Einzelteilen bzw. aus mehreren Stoffen aufgrund eigener oder (zumeist) fremder Zeichnungen, Entwürfe etc. von anderen Herstellern gefertigt und zum Zweck der Verbindung mit eigenen Erzeugnissen erworben werden (Fremdbezug).

    In der Materialbuchhaltung werden für bezogene Teile besondere Konten geführt.

    Anders: Werkstoffe.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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