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Revision von Bundeszwang vom 08.06.2009 - 10:40
Bundeszwang
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Maßnahme der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, z.B. durch Weisungen gegenüber den Ländern und ihren Behörden (Art. 37 GG).
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