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Depositen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Depositen zu dt. „das Hinterlegte“; im Kreditinstitut werden darunter die kurz- und mittelfristigen Einlagen verstanden. Arten von Depositen: a) Sichteinlagen: Sichteinlagen sind für den Kunden jederzeit (banktäglich) verfügbar. Zu Sichteinlagen werden auch Einlagen mit einer Kündigungsfrist unter 30 Tagen gezählt.
    b) Termineinlagen (Festgelder, Kündigungsgelder): Termineinlagen sind befristete Einlagen, die dem Kreditinstitut für eine festgelegte Zeit zur Verfügung stehen. Bei den Termineinlagen wird zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern unterschieden.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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