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Bundesanleihe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    spezielle Form von Bundesschuldverschreibungen. Sie dienen der Öffentlichen Hand zur Beschaffung von langfristigen Finanzierungsmitteln. Die Emission erfolgt ohne Prospekt am amtlichen Markt der Wertpapierbörsen aufgrund des § 36 BörsG.

    Folgende Ausstattungsmerkmale können gegeben sein:
    (1) Feste Verzinsung;
    (2) jährliche Zinszahlung, Tilgung am Ende der Laufzeit;
    (3) i.d.R. zehn bis dreißig Jahre Laufzeit;
    (4) kein Mindestanlagebetrag;
    (5) keine effektiven Stücke, sondern Wertrechte, eingetragen ins Schuldbuch der Bundeswertpapierverwaltung. Für die Unterbringung der Anleihen des Bundes und seiner Sondervermögen ist die Bietergruppe Bundesemissionen zuständig, für die sich außer den Mitgliedsbanken des bisherigen Bundesanleihekonsortiums weitere Institute bewerben können, wenn sie im Schnitt mindestens 0,05 Prozent des zugeteilten Emissionsvolumens erwerben können. Die Begebung erfolgt im Tenderverfahren. Seit 1997 ist das Stripping der Anleihen möglich.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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