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Revision von brutto für netto (bfn) vom 22.01.2013 - 11:12
brutto für netto (bfn)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsklausel in Kaufverträgen, nach der der Kaufpreis entgegen § 380 HGB ohne Abzug der Tara (Verpackungsgewicht) zu berechnen ist, d.h. der Preis versteht sich für das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung.
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