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Arbeitsvereinfachung
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1. Begriff: a) Arbeitsvereinfachung durch horizontale Arbeitsteilung, wobei einzelne Tätigkeiten entstehen und Industriebetriebe in funktionelle Arbeitsgebiete unterteilt werden.
b) Arbeitsvereinfachung durch vertikale Arbeitsteilung, wobei eine Trennung von Planung, Ausführung und Kontrolle erfolgt.
2. Methoden:
(1) Mechanisierung sich wiederholender Vorgänge;
(2) Normung von Geräten, Werkzeugen, Produkten;
(3) Schematisierung von Routinearbeiten;
(4) Verkürzung der Durchlaufzeiten eines Produktes durch genaue Planung des Arbeitsganges;
(5) Verwendung aufgabengerechter Werkzeuge;
(6) Arbeitsgestaltung;
(7) Aufteilung einzelner Arbeitsschritte auf mehrere Personen.
c) Arbeitsvereinfachung durch Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen; Voraussetzung für eine Automatisierung von Abläufen ist die Digitalisierung und Vernetzung der zugrunde liegenden Daten.
3. Beurteilung: Technischer Fortschritt und gewonnener Lebensstandard beruhen auf erfolgreicher Arbeitsvereinfachung. Zu weit getriebene Arbeitsvereinfachung hat demotivierende Wirkung auf Arbeitnehmer. Letzterem kann durch die Ausweitung und/oder Aufwertung der Arbeitsinhalte entgegengewirkt werden.
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