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Bruttozins

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Allgemein: Jahreszins vor Abzug von Steuern. Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der Einkommensteuer. Oft wird die auf die Zinserträge anfallende Steuer direkt an der Quelle, d.h. bei Zinsgutschrift, einbehalten (Quellensteuer) und an die entsprechende Steuerbehörde abgeführt.

    In Deutschland: Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt seit 2009 einheitlich 25 Prozent (§§ 43ff. EStG). Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, so dass insgesamt 26,375 Prozent zu zahlen sind. Mit dieser Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge bei der Berechung der Einkommensteuer nicht weiter berücksichtigt.

    In Österreich: Hier beträgt die Kapitalertragsteuer einheitlich 25 Prozent. Auch dies ist eine Abgeltungsteuer, so dass Kapitalerträge bei der Berechnung der Einkommensteuer außen vor bleiben (§ 97, 1 EStG).

    In der Schweiz: Hier wird die Kapitalertragsteuer als Verrechnungssteuer (oder auch Zahlstellensteuer) bezeichnet. Der Steuersatz beträgt einheitlich 35 Prozent, die Kapitalertragsteuer stellt ebenfalls eine Abgeltungsteuer dar (Art.4 und 13 VStG). In der Schweiz wird explizit der Zinssatz vor Abzug der Verrechnungssteuer als Bruttozins, nach Abzug der Verrechnungssteuer als Nettozins bezeichnet.

    Andere Bedeutung: Gelegentlich wird als Bruttozins der Zinssatz einschließlich der Bankspesen bezeichnet.

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