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Deutscher Beamtenbund (DBB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gewerkschaftsbund der Berufsbeamten; gegründet 1918, wiedergegründet 1948; Sitz in Berlin.

    Ziele/Grundsätze: Beteiligung an der Vertretung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse, Vertretung der Belange der Mitglieder; Stellungnahme zu allgemein gesellschaftspolitischen Fragen.

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