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direkte Anrechnung
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Normalform der Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Angerechnet werden die Steuern, die rechtlich der Steuerpflichtige selbst (= direkt) gezahlt hat.
Anders: 1. Anrechnung von Steuern, die der Steuerpflichtige rechtlich nicht gezahlt hat, die ihn aber indirekt (wirtschaftlich) belastet haben, weil sie z.B. von einer Tochtergesellschaft gezahlt wurden (indirekte Anrechnung) oder 2. Anrechnung von Steuern, die in dieser Höhe gar nicht bezahlt werden müssen, sondern vom Gesetz fingiert wurden (fiktive Anrechnung).
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