Direkt zum Inhalt

direkte Anrechnung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Normalform der Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Angerechnet werden die Steuern, die rechtlich der Steuerpflichtige selbst (= direkt) gezahlt hat.

    Anders: 1. Anrechnung von Steuern, die der Steuerpflichtige rechtlich nicht gezahlt hat, die ihn aber indirekt (wirtschaftlich) belastet haben, weil sie z.B. von einer Tochtergesellschaft gezahlt wurden (indirekte Anrechnung) oder 2. Anrechnung von Steuern, die in dieser Höhe gar nicht bezahlt werden müssen, sondern vom Gesetz fingiert wurden (fiktive Anrechnung).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com