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Arbeitsbescheinigung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen, die für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (§ 312 SGB III). Anzugeben sind bes. die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat. Es ist der von der Bundesagentur für Arbeit vorgesehene Vordruck zu benutzen. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.
Vgl. auch Arbeitspapiere.
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