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Revision von Arbeitssicherstellungsgesetz vom 08.06.2009 - 11:04
- Revision von Arbeitssicherstellungsgesetz vom 19.02.2018 - 16:24
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- Revision von Arbeitssicherstellungsgesetz vom 08.06.2009 - 11:04
Arbeitssicherstellungsgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Notstand) vom 9.7.1968 (BGBl I 787) m.spät.Änd. Das Arbeitssicherstellungsgesetz umfasst bestimmte, die Berufsfreiheit einschränkende Maßnahmen (Verbot des Arbeitsplatzwechsels, Verpflichtung in ein neues Arbeitsverhältnis).
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