Zitierfähige Version
Ausgangswert
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Begriff des Steuerrechts für grundsteuerliche Zwecke bei der Bewertung des Grundbesitzes (Grundstücksbewertung): a) Summe aus Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen zur Bestimmung des Grundstückswerts bei der Anwendung des Sachwertverfahrens (§ 83 BewG; vgl. Sachwert, Grundstücke).
b) Der Ausgangswert wird zur Angleichung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl belegt, die wertbeeinflussende Umstände berücksichtigt (§ 90 BewG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon