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Anleihegeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übernahme und Unterbringung von Anleihen durch eine Bank oder durch ein Konsortium:
(1) Durch feste Übernahme, wobei die sog. Platzierung Sache der Banken ist;
(2) durch kommissionsweisen Verkauf;
(3) durch Vermittlung von Zeichnungen (Zeichnen).
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