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Bankbuchhaltung

Definition: Was ist "Bankbuchhaltung"?

Unter Bankbuchhaltung versteht man die durch hohen Beleganfall bei der Geld- und Kapitalumschichtung, daher durch höchst rationelle Arbeitsverfahren und starken Einsatz von EDV-Anlagen gekennzeichnete Buchhaltung in Banken.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die durch hohen Beleganfall bei der Geld- und Kapitalumschichtung, daher durch höchst rationelle Arbeitsverfahren und starken Einsatz von EDV-Anlagen gekennzeichnete Buchhaltung in Banken.

    1. Rechtsgrundlagen: die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften §§ 238–263 HGB, die Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), die rechtsformspezifischen Vorschriften für Genossenschaften §§ 336–339 HGB, für Aktiengesellschaften §§ 58, 150–161 AktG sowie für GmbH §§ 41–42a GmbHG und kreditinstitutspezifische Normen in §§ 340–340o HGB, die RechKredV, die §§ 26, 28, 29 KWG, Art. 30 f. EGHGB und die amtlichen Äußerungen des BAKred bzw. der BaFin mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit.

    2. Bes. Anforderungen: a) Tagfertigkeit: Alle Geschäftsvorfälle sind am Tag des Anfalls in sämtlichen Grundbüchern und auf allen Personen- und Sachkonten zu buchen; b) Sicherheit: Beabsichtigte und unbeabsichtigte Fehlbuchungen müssen durch automatisch wirkende Kontrollen ausgeschaltet sein. Die Bankbuchhaltung ist daher durch rationelle Arbeitsverfahren und den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung gekennzeichnet.

    Für die Bankbuchhaltung sind kennzeichnend Grundbücher (Journal, Primanota), aufgeteilt nach den Betriebsabteilungen in Kassa-, Wechsel-, Überweisungs-, Devisen-, Coupon-, Sortenprimanoten etc.; oft noch in Soll- und Habenprimanoten unterteilt. Vielfach dienen aber die gebündelten Buchungsbelege unmittelbar als Grundbuch, vervollständigt durch Additionsstreifen der Buchungsmaschinen (Belegbuchhaltung). Hilfsbücher (Skontren, Kladden) spielen in der Bankbuchhaltung eine große Rolle. Sie dienen dem Einzelnachweis der Geschäftsvorfälle. Geführt werden v.a. das Kontokorrentbuch, das Wechselskontro (oft zugleich Wechselkopierbuch), die Wechselobligobücher, das Effektenskontro, die Devisen- und Sortenskontren. Das Sammeljournal bzw. Generalsammelbuch nimmt die Tagesumsätze aus den Grundbüchern auf und dient zur Erstellung der Tagesbilanz. Grundbuchungen werden zeitnah abgestimmt. Vom Sammeljournal werden die Sammelposten (z.B. Monatsumsätze) grundsätzlich auf das Hauptbuch übertragen.

    Die Bankbuchhaltung mithilfe elektronischer Datenverarbeitung ist im Prinzip wie die oben geschilderte traditionelle Bankbuchhaltung aufgebaut. Es ergeben sich aber vielfältige Arbeitsvereinfachungen. So wird z.B. das Sammeljournal automatisch, meist bei der Buchung der Sachkonten erstellt.

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