Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bundesvertriebenengesetz vom 19.02.2018 - 16:16
- Revision von Bundesvertriebenengesetz vom 19.02.2018 - 16:16
- Revision von Bundesvertriebenengesetz vom 19.10.2017 - 15:07
- Revision von Bundesvertriebenengesetz vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Bundesvertriebenengesetz vom 18.08.2010 - 12:52
- Revision von Bundesvertriebenengesetz vom 08.06.2009 - 10:54
Bundesvertriebenengesetz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) i.d.F. vom 10.8.2007 (BGBl. I 1902) m.spät.Änd., enthält Bestimmungen über die Abgrenzung der verschiedenen begünstigten Personengruppen, die zuständigen Behörden und die Eingliederung der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge, Aussiedler und Umsiedler.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon