Bundesvertriebenengesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) i.d.F. vom 10.8.2007 (BGBl. I 1902) m.spät.Änd., enthält Bestimmungen über die Abgrenzung der verschiedenen begünstigten Personengruppen, die zuständigen Behörden und die Eingliederung der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge, Aussiedler und Umsiedler.
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