Bundesvertriebenengesetz
(weitergeleitet von Vertriebene)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) i.d.F. vom 10.8.2007 (BGBl. I 1902) m.spät.Änd., enthält Bestimmungen über die Abgrenzung der verschiedenen begünstigten Personengruppen, die zuständigen Behörden und die Eingliederung der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge, Aussiedler und Umsiedler.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.