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Aktiv-Antizipation

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    aktive Abgrenzung, Einnahmen nach dem Bilanzstichtag, die dem alten Jahr zuzurechnen sind. Sie werden nicht als Rechnungsabgrenzungsposten, sondern als sonstige Forderungen ausgewiesen.

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