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Buchhaltungstheorien
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Die Buchhaltungstheorien verfolgen den Zweck, die doppelte Buchhaltung als logisch geschlossenes, zwangsläufig sich selbst kontrollierendes Verrechnungssystem zu erklären und zu begründen und darüber hinaus praktische Buchungsregeln herauszuarbeiten.
Personifikationstheorie
Sie knüpft an die rein formale Durchführung der Buchungsvorgänge an. Als älteste Theorie nimmt sie ihren Ausgangspunkt von den ersten buchmäßigen Aufzeichnungen zu Beginn des Kreditverkehrs. Der Geschäftsfreund wird für das, was er empfängt, belastet (er schuldet, soll zahlen), für das, was er gibt, erkannt (er hat gut). Hier haben die Ausdrücke „empfangen“ und „geben“ sowie „Soll“ und „Haben“ ihren Wortsinn. Der gleiche Erklärungsversuch wird bei der Bewegung anderer Vermögensteile angewandt. Man personifiziert die einzelnen Konten in der Art, dass man sich hinter jedem Konto eine Person denkt, der die Verwaltung eines Vermögens- oder Kapitalteils anvertraut ist. Das Kassakonto wird vom Kassierer, das Warenkonto vom Lagerhalter verwaltet etc. So entsprechen die Konten einer Reihe von Unterabteilungen des Geschäfts, die miteinander durch Geben und Empfangen in Beziehung treten. Diese auf Fiktionen beruhende formale Erklärung bietet methodische Stützen beim Lehren der Buchhaltung. Bei den „reinen Erfolgskonten“ versagt sie aber.
Materialistische Theorien
Sie knüpfen an die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Vorgänge der Zu- und Abnahme des Vermögens an. Je nachdem, ob alle Konten als homogene Glieder eines einheitlichen Organismus aufgefasst werden oder ob das Kontensystem in mehrere Kontengruppen mit wesentlich verschiedenen Funktionen gegliedert wird, unterscheidet man Einkontentheorien, Zweikontentheorien und Dreikontentheorien.
1. Einkontentheorie (Geschäftstheorie): Die Konten der Passiva sind von rechnungsmäßig gleicher Qualität. Das Eigenkapital der Unternehmer wird als eine Schuld des Unternehmens an den Eigentümer angesehen, so dass alle Passivkonten Schulden verzeichnen: Schulden an Fremde und an die Wirtschaft der Unternehmer. Daraus folgt: Kapital und Kapitalzuwachs sind wie Schulden und Schuldenzuwachs als „ungünstige“ Posten in die Habenspalte einzutragen, Verlust und Kapitalminderung gehören als für das Unternehmen „günstige“ Posten in die Sollspalte, weil die Schuld an den Unternehmer abnimmt. Auch die Konten der Aktiva verzeichnen links als Zugänge günstige, rechts als Abgänge ungünstige Posten. So entsteht eine einzige Kontenreihe mit einer Einheitlichkeit des Soll- und Habenbegriffs. Die Hauptbuchungsregel lautet: Abgang vom Passivbestand = Soll, Abgang vom Aktivbestand = Haben, Zugang zum Aktivbestand = Soll, Zugang zum Passivbestand = Haben.
Vgl. Abbildung „Buchhaltungstheorien
Einkontentheorie“.
2. Zweikontentheorie: Der Rechnung über die Vermögensbestandteile wird eine Rechnung über das Reinvermögen gegenübergestellt, die das Kapitalkonto und seine Unterkonten (Gewinn- und Verlustkonto, Zinsenkonto, Mietekonto etc.) umfasst.
a) Vermögensbestandskonten: Sie enthalten in der Sollspalte den Nachweis der Vermehrung (Belastung für Zunahme), in der Habenspalte den Nachweis der Verminderungen des Vermögens (Erkennung für Abnahme). Schulden sind negative Vermögensbestandteile, für die also die gleiche Regel zutrifft: Schuldabnahme = Vermögensvermehrung im Soll, Schuldzunahme = Vermögensverminderung im Haben.
b) Reinvermögenskonten: Sie enthalten in der Sollspalte den Nachweis der Verminderung (Belastung für Abnahme); in der Habenspalte den Nachweis der Vermehrung (Erkennung für Zunahme). So erfährt also die Bedeutung der Worte Soll und Haben in den Konten des Reinvermögens eine Umkehrung.
Vgl. Abbildung „Buchhaltungstheorien - Zweikontentheorie“.
c) Gemischte Konten (Bestandserfolgskonten): Neben den Konten des Vermögens (Vermögenstauschkonten) und den Konten des Reinvermögens (Vermögensänderungskonten) gibt es je nach dem Charakter des Geschäftes eine größere oder geringere Anzahl von Konten, welche Vermögenstausch- und Vermögensänderungsvorgänge gleichzeitig darstellen.
Die Grundlage der Zweikontentheorie bildet eine Trennung der Konten der Leistungsreihe und der Zahlungsreihe. So ergibt sich eine einfache Struktur der Geschäftsvorfälle. Den ausgehenden Leistungen stehen eingehende sofortige oder zukünftige Zahlungen, den eingehenden Leistungen sofortige oder künftige ausgehende Zahlungen gegenüber.
Jene Fälle, die nur Zahlungen betreffen, also die Leistungsreihe nicht berühren, z.B. Darlehen, stellen doppelseitige erfolgsunwirksame Buchungsfälle dar, die nur innerhalb der Zahlungsreihe als durchlaufende Posten erscheinen und daher die Erfolgsrechnung nicht beeinflussen.
Zu den Konten der Leistungsreihe rechnen nicht nur die Konten der materiellen und immateriellen Güter, sondern auch die Konten, welche Dienstleistungen, Arbeit, Kapitalnutzung und sonstige Aufwände und Erträge verbuchen. Der Gewinn ergibt sich aus den beiden Reihen, und zwar aus jeder ursprünglich und selbstständig: in der Leistungsreihe aus der Zusammenfassung der Salden der Leistungsreihe in dem Sammelkonto derselben, der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Zahlungsreihe durch Übertragung der Salden der Zahlungskonten auf das Sammelkonto der Ein- und Ausgabeberechnung, die Bilanz.
3. Dreikontentheorie: Sie unterscheidet die Kontenreihe der Vermögensteile (Bestandszunahmen links, -abnahmen rechts), die Kontenreihe der Schulden (Bestandsabnahmen links, -zunahmen rechts) und die Kontenreihen des Eigenkapitals (Bestandsabnahmen links, -zunahmen rechts).
Vgl. Abbildung „Buchhaltungstheorie - Gemischte Konten“.
Die möglichen Geschäftsvorgänge sind reine Tauschvorgänge oder Umsatzerfolgsvorgänge. Die Erfolgskonten haben keine Selbstständigkeit; sie sind Hilfs- und Unterkonten des Eigenkapitalkontos, das selbst ein Bestandskonto darstellt.
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