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billige Flaggen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Staaten, unter deren Flagge Schiffe (ausländischer Reeder bzw. Reedereien) fahren, die in diesen Staaten aus steuerlichen bzw. finanziellen Gründen (Steuervorteile, Ausweichen vor kostenintensiven Sozial- und Sicherheitsvorschriften für die Besatzung) registriert sind. Ursprünglich galten als billige-Flaggen-Staaten Panama, Honduras und Liberia (PANHOLIB); heute werden Schiffe auch in andere Länder (i.d.R. Entwicklungsländer) ausgeflaggt.

    2. Der Begriff wird heute auch auf andere Verkehrsmittel angewandt (Diskussion der Lkw-Ausflaggung im EU-Bereich, wird hier aber durch Aufweichung bzw. Aufhebung des Kabotagevorbehalts wetgehend gegenstandslos).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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