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ausländische Wertpapiere

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Ausstellern mit Sitz außerhalb Deutschlands ausgegebene Wertpapiere. Nach dem Außenwirtschaftsrecht sind Rechtsgeschäfte über ausländische Wertpapiere grundsätzlich unbeschränkt zulässig (Kapitalverkehr). Gewisse Einschränkungen bestehen bei ausländischen Investitionen und ausländischen Unternehmungen im Inland.

    Vgl. auch Auslandswerte.

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