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Bürgschaftskredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personalkredit, der zusätzlich durch eine Bürgschaft abgesichert wird. Es werden also zwei Rechtsgeschäfte abgeschlossen: zum einen ein Kreditvertrag zwischen dem Schuldner (Kreditnehmer) und Gläubiger (Kreditgeber) und zum anderen ein Bürgschaftsvertrag zwischen dem Schuldner (Kreditnehmer) und dem Bürgen. Häufig, wenn der Kreditnehmer über nur geringe Kreditsicherheiten verfügt, wird als zusätzliche Absicherung eine Bürgschaft verlangt, die mit einer Restschuldversicherung kombiniert wird. Tritt ein Kreditinstitut selbst als Bürge auf, handelt es sich um einen Avalkredit. Auch der Bund, Länder und Gemeinden übernehmen im Rahmen von Förderprogrammen (Wirtschaftsförderung, Existenzgründung) Ausfallbürgschaften, die Kredite selbst werden dann von öffentlich-rechtlichen Förderbanken vergeben.
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