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Arbeitslosenhilfe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die bis zum 31.12.2004 gewährt wurde (vgl. §§ 190 ff. SGB III a.F. und Arbeitslosenversicherung). Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 1.10.2003 wurde die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe ab 1.1.2005 zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst (Hartz-Gesetze).
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