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Beschäftigungsschwelle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Herkunft: das durch die Veränderungsrate der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen bestimmte Wirtschaftswachstum, bei der sich die Arbeitskräftenachfrage (Beschäftigung, Erwerbstätigkeit) insgesamt nicht verändert. Die Vorstellung über eine Beschäftigungsschwelle beruht auf dem Gesetz von Verdoorn, in dem ein Zusammenhang zwischen dem Produktions- und dem Produktivitätswachstum postuliert wird.

    2. Folge: Liegt das Wirtschaftswachstum über (unter) dem Produktivitätsfortschritt, steigt (sinkt) die Beschäftigung. Die Beschäftigungsschwelle gibt m.a.W. an, welches Wirtschaftswachstum mindestens vorhanden sein muss, um eine Erhöhung der Beschäftigung zu erreichen.

    Vgl. auch Beschäftigungsintensität, Arbeitslosigkeitsschwelle.

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