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Revision von Bankstatus vom 21.07.2011 - 09:09
Bankstatus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
diesen Status haben Finanzinstitute, die Bankgeschäfte betreiben und gemäß §1 KWG als Kreditinstitute gelten. Sie unterliegen damit der staatlichen Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)). Nach § 1 KWG unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen.
Vgl. Status.
Vgl. Status.
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