Bankstatus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die rechtliche und wirtschaftliche Stellung von Finanzinstituten, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben und als Kreditinstitute gelten. Die europäische Bankenaufsicht definiert Kreditinstitute gemäß dem europarechtlichen Begriff als Institute, die Einlagen entgegennehmen und Kredite für eigene Rechnung gewähren (Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR). Für Deutschland ist der Begriff des Kreditinstituts in § 1 KWG definiert. Nach § 1 KWG unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen. Die nationale Aufsicht ist dabei ausschließlich für Institute zuständig, die nach nationalem Recht, nicht aber nach europäischem Recht als Institute klassifiziert sind.
Vgl. Status.
Vgl. Status.
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