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Revision von Bankstatus vom 05.02.2013 - 17:47
Bankstatus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die rechtliche und wirtschaftliche Stellung von Finanzinstituten, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben und gemäß § 1 KWG als Kreditinstitute gelten. Sie unterliegen damit der staatlichen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach § 1 KWG unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen.
Vgl. Status.
Vgl. Status.
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