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Bankstatus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Bezeichnung für die rechtliche und wirtschaftliche Stellung von Finanzinstituten, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben und gemäß § 1 KWG als Kreditinstitute gelten. Sie unterliegen damit der staatlichen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach § 1 KWG unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen.

    Vgl. Status.

     

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