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Revision von Aufschrift vom 06.04.2010 - 13:35
Aufschrift
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Die nach außen angebrachte Firma bzw. sonstige Kennzeichnung an der offenen Verkaufsstelle eines Gewerbetreibenden (§ 15a GewO).
Vgl. auch Laden.
2. Bei Postsendungen: Anschrift, Bezeichnung der Sendungsart (z.B. Drucksache), Versendungsform (z.B. Einschreiben) und Vorausverfügung (z.B. „nicht nachsenden”).
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