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Ausfuhrüberschuss
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Exportüberschuss. 1. Begriff: Überschuss des Wertes der Warenausfuhr über den Wert der Wareneinfuhr (aktive Handelsbilanz) bzw. Überschuss der Einnahmen aus dem Export von Sachgütern und Dienstleistungen des Auslands über die Ausgaben für Importe von Waren und Dienstleistungen an das Ausland (positiver, aggregierter Saldo der Handels- und Dienstleistungsbilanz).
Vgl. auch Außenbeitrag zum BIP, Zahlungsbilanz.
2. Wirkungen: Länder mit umfangreichen internationalen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Bundesrepublik Deutschland: Entwicklungshilfe, Stationierungsabkommen) benötigen geplanten Ausfuhrüberschuss, um den Zahlungsverpflichtungen ohne ständigen Devisenabfluss nachkommen zu können. Ungeplanter Ausfuhrüberschuss führt zur einseitigen Exportorientierung einer Volkswirtschaft und zur Verzerrung der Produktionsstruktur.
Gegensatz: Importüberschuss.
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