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Berufsverbot
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Öffentliches Recht
Das vom Staat oder von den Berufsgerichten eines Berufsstandes gegenüber einem Berufsangehörigen bei schwerwiegendem Verstoß gegen das Gemeinwohl oder das Berufsethos ausgesprochene und die Ausübung eines bes. Vertrauen voraussetzenden Berufs untersagende Verbot.
Strafrecht
Das Berufsverbot ist eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (vgl. § 61 Nr. 6 StGB). Maßregeln der Besserung und Sicherung im System der Rechtsfolgen neben der Strafe begründen ein sog. zweispuriges System: Die Strafe ist an die Schuld des Täters geknüpft, Maßregeln der Besserung und Sicherung sind in die Zukunft gerichtete vorbeugende Maßnahmen, die auch ohne Schuld des Täters oder jedenfalls unabhängig vom Maß der Schuld angeordnet werden können. Ein Berufsverbot wird vom Strafgericht angeordnet wegen mit Strafe bedrohter Handlungen, die unter Missbrauch des Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen worden sind und wenn die Prognose besteht, dass der Täter auch zukünftig seinen Beruf zu Straftaten missbrauchen wird. Das Berufsverbot kann für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren oder für immer ausgesprochen werden. Neben Aussetzung des Berufsverbotes zur Bewährung besteht auch die Möglichkeit der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbotes (§§ 70 ff. StGB, § 132a StPO).
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