Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Blankourkunden vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Blankourkunden vom 07.05.2018 - 15:46
- Revision von Blankourkunden vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Blankourkunden vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Blankourkunden vom 28.02.2013 - 15:00
- Revision von Blankourkunden vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von Blankourkunden vom 15.05.2008 - 12:13
Blankourkunden
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit der Unterschrift des Ausstellers versehene Urkunden; werden erst durch Einfügen des Textes zur Willenserklärung. Bei abredewidriger Ausfüllung ist der Unterzeichnende an den später eingefügten Text gebunden. Er kann sich aber vielfach durch Anfechtung befreien, wobei er u.U. dem Geschäftsgegner den Vertrauensschaden ersetzen muss.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon