Blankourkunden
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit der Unterschrift des Ausstellers versehene Urkunden; werden erst durch Einfügen des Textes zur Willenserklärung. Bei abredewidriger Ausfüllung ist der Unterzeichnende an den später eingefügten Text gebunden. Er kann sich aber vielfach durch Anfechtung befreien, wobei er u.U. dem Geschäftsgegner den Vertrauensschaden ersetzen muss.
Mindmap "Blankourkunden"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Blankourkunden
ausgehend